Der kommunale Finanzausgleich ist im Finanzausgleichsgesetz (FAG) geregelt. Die Grundsätze der Geldverteilung in Schleswig-Holstein sind seit 1970 nahezu unverändert. Mittlerweile liegt die 43. Ausführungsanweisung vor, hinzu kommen mehrere Richtlinien. Verteilt werden die Steuereinnahmen des Landes und des Bundes, die wiederum auf dem Weg des Länderfinanzausgleichs nach Schleswig-Holstein fließen.

Die FAG-Reform soll Anfang 2015 in Kraft treten. Im Dezember will die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, 2014 berät das Parlament darüber.