Die Verfassung des Landes Niedersachsen legt fest, dass der Landtag sich spätestens 30 Tage nach der Landtagswahl konstituiert. Und genau für den 19. Februar ist die erste Sitzung auch geplant.

Der Ministerpräsident braucht für seine Wahl die Mehrheit der Mitglieder des Landtages und wird in geheimer Abstimmung ohne Aussprache gewählt. Wenn also nur ein Abgeordneter von SPD und Grünen den Kandidaten Weil nicht wählt, bleibt es bei der geschäftsführenden CDU/FDP-Landesregierung.

Die Minister werden vom Ministerpräsidenten berufen, ihre Amtsübernahme aber muss ebenfalls vom Landtag bestätigt werden. Nach der Konstituierung des Landtages bleiben 21 Tage Zeit für die Regierungsbildung. Wenn sich in diesem Zeitraum allerdings keine Mehrheit findet, kann der Landtag binnen 14 Tagen wieder mit der Mehrheit der Mitglieder seine Auflösung beschließen. Tut er das nicht, dann gibt es einen neuen Versuch, einen Ministerpräsidenten zu wählen. Gewählt ist in diesem Fall, wer die meisten Stimmen erhält.