Sicherungsverwahrung kann in Deutschland verhängt werden, wenn im Rahmen eines Strafverfahrens ein psychiatrisches Gutachten zu dem Schluss kommt, dass der Täter langfristig als gefährlich einzustufen ist. Der Europäische Gerichtshof hat die in Deutschland lange übliche nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung für unzulässig erklärt.

In Niedersachsen sitzen derzeit 39 Sicherungsverwahrte ein, ausschließlich Männer. Für sie baut das Land für zwölf Millionen Euro ein eigenes Gebäude in Rosdorf bei Göttingen.

Je Haftplatz in Sicherungsverwahrung rechnet das Land mit Kosten von bis zu 10 000 Euro monatlich, im Strafvollzug liegen diese Kosten bei 3000 Euro.