Aus Umweltschutzgründenmüssen bis Ende 2014 alle Öfen stillgelegt werden, die nicht die Anforderungen der 1.BImSchV erfüllen. Betroffen sind davon vor allem Geräte, die vor 1975 in Betrieb genommen worden sind.

Eine Online-Datenbankmit derzeit über 5000 Geräten hilft Besitzern zu erkennen, ob ihr Gerät noch die Bestimmungen einhält. So müssen beispielsweise Geräte mit dem Typenschild 1975–Ende 1984 bis 31. Dezember 2017 stillgelegt oder nachgerüstet werden.

Wer hofft, nachrüsten zu können, sollte den Fachhandel zurate ziehen oder den Schornsteinfeger. Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik hat auf seiner Hompage www.ratgeber-ofen.de hilfreiche Tipps und Informationen kostenlos für Verbraucher hinterlegt .