Wenn die Packung mehr als zehn Gramm Wirkstoff enthält, muss der Arzt sie verschreiben. Bei Überdosierung drohen Vergiftungen.

Wenn der Kopf dröhnt oder die Zähne schmerzen, greifen viele Menschen heute schnell mal zu einer Schmerztablette. Dabei zählt der Wirkstoff Paracetamol mit zu den Substanzen, die am häufigsten benutzt werden. Jetzt wird das Schmerzmittel vom 1. April an in bestimmten Packungsgrößen nur noch auf Rezept erhältlich sein. Die Verschreibungspflicht gilt für Packungen mit Tabletten oder Kapseln, die mehr als zehn Gramm Paracetamol enthalten. Das heißt, Packungen mit höchstens zwanzig Tabletten zu je 500 Milligramm bleiben weiterhin in Apotheken frei erhältlich. Auch Paracetamol-Zäpfchen für Kinder gibt es weiterhin ohne Rezept.

Wenn größere Mengen gebraucht werden, ist es sinnvoll, vorher einen Arzt zu konsultieren.

Mit der Verschreibungspflicht soll mehr Patienten- und Verbraucherschutz erreicht werden. Hintergrund ist, dass in den vergangenen Jahren in den Giftnotruf-Zentralen mehrerer Bundesländer zahlreiche Fälle von Paracetamol-Überdosierungen bei Erwachsenen registriert wurden. Dabei kam es häufig auch zu lebensbedrohlichen Vergiftungszuständen. Und die Überdosierung von Paracetamol führt schneller zu schwerwiegenden Nebenwirkungen als andere frei verkäufliche Schmerzmittel, erklärt das Bundesgesundheitsministerium in seiner Begründung.

Die Höchstmenge, die am Tag eingenommen werden darf, liegt für Paracetamol bei vier Gramm für Erwachsene. "Bei Überschreiten dieser Dosis kann es relativ schnell zu schweren Schäden wie zum Beispiel Leberschäden bis hin zu akutem Leberversagen kommen", so ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums. Aber in der richtigen Dosierung angewandt, sei Paracetamol ein jahrelang etabliertes, gut verträgliches und wirksames Mittel gegen Fieber und Schmerzen, das in jeder Hausapotheke zu finden sei.

Auch Johanneskrautpräparate zur Behandlung von mittelschweren Depressionen werden vom 1. April an verschreibungspflichtig. Damit soll erreicht werden, dass Patienten mit Depressionen zuerst einen Arzt aufsuchen, der dann feststellt, um welche Form der Depression es sich handelt, wie ausgeprägt sie ist und welche Therapie erforderlich ist.

Außerdem, so die Begründung des Bundesgesundheitsministeriums, "erfolgt die Neuregelung im Hinblick darauf, dass ein gewisses Suizidrisiko nicht ausgeschlossen werden kann." Die medikamentöse Behandlung der Erkrankung zielt darauf ab, den Patienten zu stabilisieren und seine Stimmung zu verbessern. Bis dieser Effekt einsetzt, können allerdings mehrere Wochen vergehen.

Während dieser Zeit kann es aber schon zu einer Antriebssteigerung kommen, sodass die Gefahr größer wird, dass der Patient bereits vorhandene Selbstmordgedanken auch in die Tat umsetzt. Vermutet wird, dass dieses erhöhte Risiko bei dem pflanzlichen Antidepressivum Johanniskraut ebenso besteht wie bei chemischen Antidepressiva. "Vor diesem Hintergrund ist eine Unterstellung von johanniskrauthaltigen Arzneimitteln zur Behandlung der mittelschweren Depression unter die Verschreibungspflicht angezeigt", heißt es in der Begründung.