Wann dürfen Kinder ausziehen?

Kinder und Jugendliche dürfen, bevor sie volljährig sind, von zu Hause nur ausziehen, wenn die Eltern damit einverstanden sind. Denn nach dem Gesetz bestimmen die Eltern allein über den Aufenthalt des Kindes. Wird das Kind allerdings bei den Eltern erheblich gefährdet, zum Beispiel durch Gewalt, durch Alkohol- oder Drogenmissbrauch der Eltern, durch Verwahrlosung, muss das Jugendamt helfen. Das Kind kann sich dort selbst melden, kann aber auch einen Lehrer oder eine andere Vertrauensperson zuziehen, die das Jugendamt benachrichtigen. Eingreifen kann nur das Familiengericht. Es kann den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen und das Kind in einer anderen Familie oder in einer Einrichtung unterbringen.



Ab wann dürfen Kinder Verträge abschließen?

Verträge sind Abmachungen, mit denen zwei Partner sich gegenseitig Leistungen versprechen, zum Beispiel Kauf, Schenkung, Tausch, Reparatur. Ist ein Kind noch nicht sieben Jahre alt, kann es überhaupt keinen wirksamen Vertrag schließen, auch nicht, wenn die Eltern einverstanden sind. "Schenkt" ein fünfjähriges Mädchen ihre Puppe der Freundin, muss die Freundin die Puppe zurückgeben, weil die Fünfjährige wirksam nichts verschenken kann. Ab sieben Jahren ist das anders: Jetzt kann das Kind und der Jugendliche wirksam einen Kaufvertrag schließen, wenn es den Preis aus seinem Taschengeld vollständig selbst bezahlt. Raten darf das Kind nicht vereinbaren, das wäre unwirksam. Denn das Kind kann keine Verträge abschließen, die ihm rechtliche Nachteile bringen. Und Raten, also Kreditverträge, verpflichten das Kind auf längere Zeit zu Geldzahlungen. Das gilt zum Beispiel auch für Handyverträge, anders ist es nur bei Prepaid-Handys.