Haben Kinder Anspruch auf Taschengeld? Können Kinder über ihre Sachen allein bestimmen?

Eltern und Kinder müssen aufeinander Rücksicht nehmen. Das gilt für beide Seiten. Zwar hat das Kind keinen Anspruch auf Taschengeld, aber zu einer guten Erziehung gehört auch die Gewöhnung an den richtigen Umgang mit eigenem Geld. Deshalb sollten Eltern, wenn sie es können, ihrem Kind ein angemessenes Taschengeld geben. Reichen dagegen die finanziellen Mittel der Familie nicht aus, muss auch das Kind darauf Rücksicht nehmen. Es könnte sich zum Beispiel durch eine Tätigkeit wie Zeitungaustragen selbst etwas Geld verdienen.

Kinder dürfen über Eigentum verfügen, mit dem sie grundsätzlich machen können, was sie wollen. Aber sie dürfen sich selbst dadurch nicht gefährden und müssen außerdem Rücksicht auf die Familie nehmen. Machen Geschenke wie Spielzeug oder Lautsprecher einen unerträglichen Krach oder gefährdet ein Geschenk die Gesundheit des Kindes, so dürfen Eltern die Sachen einziehen; wegwerfen oder verkaufen dürfen sie die Sachen nicht. Und auf jeden Fall müssen sie den Kindern erklären, warum sie so handeln. Bekommt ein Kind dagegen etwas geschenkt, was für die Familie weitere Kosten nach sich zieht, sollten Eltern und Kind gemeinsam besprechen, ob dieses Geld ausgegeben werden kann. Schenkt ein Onkel der 16-jährigen Nichte ein Mofa, so kann das Kind das Geschenk nur annehmen, wenn die Eltern einverstanden sind. Sonst wird es nichts, das Kind wird dann nicht Eigentümer.