Das Schmerzmittel Paracetamol und der Stimmungsaufheller Johanniskraut werden vom 1. April an in bestimmten Packungsgrößen verschreibungspflichtig.

Das Schmerzmittel Paracetamol und der Stimmungsaufheller Johanniskraut werden vom 1. April an in bestimmten Packungsgrößen verschreibungspflichtig. Paracetamol darf dann laut dem Bundesgesundheitsministerium nur noch bis zur Wirkstoffmenge von zehn Gramm (entspricht 20 Tabletten zu je 500 Milligramm) ohne Rezept verkauft werden. Johanniskrauthaltige Mittel gegen mittelschwere Depressionen werden ebenfalls verschreibungspflichtig. Johanniskraut-Mittel für leichte depressive Verstimmungen sollen weiter frei erhältlich sein.