Das amtliche Dokument ist nicht Eigentum des jeweiligen Bürgers, sondern ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. So steht es in § 1 Abs. 7 des...

Das amtliche Dokument ist nicht Eigentum des jeweiligen Bürgers, sondern ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. So steht es in § 1 Abs. 7 des Personalausweisgesetzes. Der Einführung des elektronischen Ausweises stimmte im Februar 2009 zuletzt der Bundesrat zu.