Berlin.

Gesetzlich versicherte Patienten mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien oder einer Hornhautverkrümmung ab vier Dioptrien erhalten künftig eine Sehhilfe auf Rezept. Diese Regelung sei Teil des gerade vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung, berichtet der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV). Der Verband hatte sich für diese Änderung eingesetzt. Dem DBSV zufolge tritt die Regelung in Kraft, sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlich ist. Der Verband rechnet Mitte März damit.