Der Nikotingehalt der Liquids wird ab dem 20. Mai auf maximal 20 Milligramm pro Milliliter begrenzt. Zusatzstoffe müssen dann von höchster Reinheit und auf der Packung gekennzeichnet sein. Auch Produkte, die aus dem nicht europäischen Raum – etwa Erfinderland China – stammen, müssen den nationalen Vorgaben entsprechen, wenn sie in Deutschland verkauft werden. Gleiches gilt für die Geräte, die sicherer werden sollen. Regelungen zu Aromen und Werbung beinhaltet die EU-Richtlinie nicht, sie werden national beschlossen.