Düsseldorf.

Die Entscheidung für oder gegen eine Selbstzahler-Behandlung sollte man nicht im Gespräch mit dem Praxispersonal fällen. Man darf bei sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) auf ein Gespräch mit dem Arzt bestehen, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen betont. Man sollte sich etwa erklären lassen, warum die individuelle Gesundheitsleistung empfehlenswert ist, warum die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, wie gut der Nutzen wissenschaftlich belegt ist und was passiert, wenn man die Leistung nicht in Anspruch nimmt.