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Die Heidelberger Krebsexpertin Martina Pötschke-Langer hat ein generelles Verbot von Aromastoffen in Tabak, E-Zigaretten und E-Shishas gefordert. Der Gesetzgeber sollte einzig und allein den Tabakgeschmack zulassen, sagte die Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention beim Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) am Mittwoch bei einer Tagung in Heidelberg

Dies sei nötig, um vor allem Kinder und Jugendliche zu schützen. Die ganze Fülle von Sorten wie Mango, Schokolade oder Käsekuchen sei für diese eine permanente Versuchung. Dabei seien die Inhalationsprodukte von E-Zigaretten und E-Shishas keinesfalls harmlos, selbst wenn sie kein Nikotin enthielten.

Der Dampf von E-Zigaretten sei mit verschiedenen Gefahren verbunden, die von Entzündungen der Atemwege durch Propylenglykol und Aromen bis hin zum Krebsrisiko durch Nikotin reichten, sagte Wolfgang Schober vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Die Aromen seien zwar für Lebensmittel zugelassen. Es sei aber überhaupt nicht untersucht, welche Wirkung sie beim Inhalieren entfalten.

E-Zigaretten verdampfen Flüssigkeiten zum Inhalieren. Die Liquids können Nikotin enthalten und sind oft aromatisiert. Für Kinder und Jugendliche seien auch Sorten wie Bubble Gum oder Gummibärchen sehr attraktiv, sagte Pötschke-Langer. Die Folgen seien messbar: In einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung habe rund ein Drittel aller Kinder und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 17 Jahren angegeben, mindestens einmal eine E-Zigarette oder E-Shisha ausprobiert zu haben.

Anders als Zigaretten fallen elektrische Inhalationsprodukte noch nicht unter das Jugendschutzgesetz: Diese Lücke soll bald geschlossen werden: Das Bundeskabinett hat im November beschlossen, den Verkauf an Kinder und Jugendliche zu verbieten, nun muss der Bundestag dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Das Verbot tritt voraussichtlich 2016 in Kraft.