Kassel.

Studenten können vor Gericht nicht erzwingen, nach der Umstellung auf den Bachelor den alten Diplomabschluss zu machen. Das gilt jedenfalls, wenn die Hochschule eine Übergangsfrist angeboten hat. Das geht aus einem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hervor
(Az.: 9A 1479/13.Z). Es bestehe kein Anspruch darauf, nach einer zu Beginn des Studiums geltenden Prüfungsordnung bis zum Ende weiterstudieren zu können. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich der Student auf die Änderung der Prüfungsordnung einstellen kann.