Berlin.

Wer in eine unrenovierte Wohnung zieht, muss sie beim Auszug nicht zwingend renovieren. Allerdings müssen Mieter im Zweifel nachweisen, dass die Wohnung nicht renoviert war. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (Az.: 63 S 114/14). In diesem Fall war der Mietvertrag vererbt worden. Als die Erben kündigten, forderte der Vermieter Schadensersatz für nicht erledigte Schönheitsreparaturen. Die Erben mussten daraufhin nachweisen, dass die Wohnung schon der verstorbenen Mieterin unrenoviert übergeben worden war.