Berlin. Zum 1. September werden mehrere Gesetzesänderungen wirksam. Das Abendblatt gibt eine Übersicht über die Neuerungen.

Mit dem neuen Monat September kommen auf die Verbraucher einige Neuerungen zu. Gesetze, Verordnungen, Regeln. Vonschärferen Kontrollen am Flughafen bis zu einem neuen Energielabel für Heizungen. Das Wichtigste im Überblick:

Sprengstoffkontrollen an Flughäfen: Passagiere müssen sich künftig auf erweiterte Sicherheitskontrollen an europäischen Flughäfen einstellen. Denn ab sofort soll das Reisegepäck mit speziellen Spürgeräten verstärkt auf Sprengstoff untersucht werden. Auch die Fluggäste selbst sollen stichprobenartig mit dem Gerät kontrolliert werden. Dabei werden etwa Wischproben von Händen genommen und in Analyse-Geräten sekundenschnell untersucht. Hintergrund ist eine neue EU-Vorschrift zur Kontrolle des Handgepäcks. Doch trotz der zusätzlichen Kontrollen geht die Bundespolizei nicht von längeren Wartezeiten aus.

Ticketgebühr: Und noch etwas ändert sich für Fluggäste: Wer ein Ticket für eine Reise mit der Lufthansa bei einem sogenannten globalen Reservierungssystem (GDS) bucht, zahlt ab September eine Gebühr in Höhe von 16 Euro. Nur wer direkt bei Deutschlands größter Airline kauft, spart sich die Gebühr. Reisebüros und die meisten Onlineplattformen arbeiten mit GDS.

Neue Abgasnorm: Für Neuwagen tritt ab heute eine neue Abgasnorm in Kraft: die Euro-6-Norm. Sie gibt vor, dass ein Auto auf einen Kilometer nicht mehr als 95 Gramm CO2 ausstoßen darf. Neuwagen, die ab 1. September angemeldet werden, müssen die Norm erfüllen. Wird die Norm nicht erfüllt, muss eine CO2-Steuer gezahlt werden, die wiederum Teil der KfZ-Steuer ist. In der Praxis ändert sich für Autokäufer damit aber vermutlich nur wenig. Die schrittweise Verschärfung erfolgt nach einem schon seit Jahren bekannten Fahrplan, die Autohersteller haben sich längst darauf eingestellt.

Kindergeld: Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zahlt ab September höhere Kindergeldbeträge aus. Rückwirkend zum Januar 2015 steigt das Kindergeld um vier Euro. Für das erste und zweite Kind bekommen Eltern nun 188 statt 184 Euro. Für das dritte Kind steigt der Betrag von 190 auf 194 Euro, für jedes weitere Kind von 215 auf 219 Euro pro Monat. Die Auszahlung des nun höheren Kindergeldes erfolgt automatisch, es muss nicht beantragt werden. Die Nachzahlung für die seit Januar 2015 abgelaufenen Monate erfolgt in einem Betrag spätestens ab Oktober.

Tariferhöhung: Zum Monatsbeginn greifen Tariferhöhungen in einigen Branchen. Unter anderem kommen die 174.000 Beschäftigten im Innendienst des Versicherungsgewerbes in den Genuss einer Lohnsteigerung von 2,4 Prozent. Es ist die erste Stufe einer Anhebung, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Mai vereinbart hatten. Die zweite folgt im Oktober 2016.