Düsseldorf.

Viele Pendler haben das bereits erlebt: Bei der Fahrscheinkontrolle stellen sie plötzlich fest, dass ihre Monatskarte noch zu Hause liegt. Wer dann erwischt wird, muss innerhalb einer Frist sein Monatsticket beim Verkehrsunternehmen vorlegen. Statt 60 Euro Bußgeld fürs Schwarzfahren wird in dem Fall lediglich eine Bearbeitungsgebühr fällig. Das klappt aber nur, wenn das Ticket auf den Namen des Nutzers ausgestellt ist, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Übertragbare Tickets und Mehrfachfahrscheine seien nicht nachzeigbar.