Straßburg.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage einer Italienerin abgewiesen, die ihre im Reagenzglas erzeugten und anschließend tiefgefrorenen Embryonen der Forschung zur Verfügung stellen wollte. Der italienische Staat habe das Recht, eine solche Embryo-Spende zu verbieten, urteilten die Richter am Donnerstag mit sechs gegen eine Stimme. Die Klägerin berief sich auf ihr Recht auf Selbstbestimmung, aber auch auf die Forschungsfreiheit. Die Straßburger Richter entschieden, dass Italien das Recht habe, menschliche Embryonen zu schützen.