Berlin.

Hersteller müssen seit 2010 Chemikalien, von denen sie im Jahr mehr als 1000 Tonnen produzieren, bei der Europäischen ­Chemikalienagentur ECHA registrieren lassen und dazu umfangreiche Datendossiers einreichen. So verlangt es die EU-Chemikalienverordnung REACH­. Im Auftrag des Umweltbundesamts überprüfte das Bundesinstitut für Risiko­bewertung (BfR) 1814 solcher Dossiers: 58 Prozent von ihnen erfüllten nicht die geforderten Datenstandards. „Fehlende oder ungenügende Daten zu den toxikologischen und ökotoxikologischen Endpunkten müssen unbedingt ergänzt werden“, forderte der BfR-Präsident Prof. Andreas Hensel. Als „Endpunkte“ werden Gesundheits- und Umweltaspekte bezeichnet, zu denen nach einem standardisierten Schema Erkenntnisse aus Studien herausgefiltert werden. Besonders viele Datenlücken entdeckten die Risikoforscher bei den Aspekten Auswirkungen auf die Fortpflanzungsfähigkeit und gewässerschädigende Eigenschaften.

Viele Chemiekalien müssen nur registriert werden, wenn sie auf den Markt kommen. Bei einigen Produktgruppen, etwa Pestiziden und Arzneimitteln, sind Zulassungen nötig.