161 Ordner mit personenbezogenen Daten aufgetaucht und übergeben. Betroffene sollen über Inhalte informiert werden

Hamburg. Unabhängig von der Öffnung der Contergan-Sprechstunde fand am Dienstag die 98. Sitzung des Stiftungsrates der Conterganstiftung für behinderte Menschen in Hamburg statt. Im Commundo Tagungshotel in Bergedorf stand mit der Wahl der oder des Stiftungsratsvorsitzenden nicht das Thema auf der Tagesordnung, das für die meiste Aufregung sorgte. Dieses folgte unter Top 5: Informationen des Vorstandes über die von der Firma Grünenthal an die Stiftung übergebenen Akten und den Umgang damit.

„Im Oktober hatte die Conterganstiftung 161 Akten bekommen“, berichtet Gernot Stracke, der bei der Sitzung in Bergedorf dabei war. Hierbei handelte es sich um Ordner, die die Firma Grünenthal laut Conterganstiftung bei einer internen Prüfung ihres Archivs gefunden hatte. Hauptsächlich handelt es sich demnach um Anträge von thalidomidgeschädigten Menschen und Berichte über Betroffene. Der Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen sei über den Fund informiert worden.

Die Conterganstiftung teilte mit, dass Mitarbeiter der vom Vorstand beauftragten Anwaltskanzlei am 2. Dezember damit begonnen hätten, das Aktenmaterial systematisch zu sichten. Zurzeit sei noch nicht abzusehen, wie lange die Arbeiten andauern werden. „Es wurde gesagt, dass bereits etwa zehn Prozent, also 16 Akten, gesichtet wurden“, sagt Gernot Stracke. „Darin seien personenbezogene Daten von 700 Betroffenen gefunden worden.“ Stracke spricht von einem „Contergan-Datenskandal“, in dem es jetzt darum ginge, möglichst schnell und umfassend für Transparenz zu sorgen.

Er selbst könne nicht glauben, dass die Akten seit den 1970er- und 1980er-Jahren „unbemerkt bis jetzt im Grünenthal-Keller gelegen haben“. Zumal Digitalcodes auf einigen der Akten darauf hinwiesen, dass sie in neuerer Zeit bearbeitet worden sein.

Die Conterganstiftung verspricht auf ihrer Homepage allen Betroffenen Aufklärung: „Wir möchten bereits jetzt darauf hinweisen, dass alle Betroffenen schriftlich über das Ergebnis der Arbeiten informiert werden, auch ohne dass sie einen entsprechenden Antrag stellen. Sobald das Aktenmaterial vollständig aufgearbeitet ist, werden wir Sie anschreiben und Ihnen auf Wunsch Kopien der jeweiligen Dokumente zur Verfügung stellen. Auch wenn keine Dokumente von Ihnen gefunden wurden, werden Sie hierüber benachrichtigt, sofern Sie zum Kreis der von der Conterganstiftung anerkannten contergangeschädigten Menschen zählen.“