So makaber es klingt: Dem Contergan-Skandal verdanken die Deutschen, dass Medikamente besser überwacht werden. Eine Mär ist allerdings, dass das erste deutsche Arzneimittelgesetz, das am 1. August 1961 in Kraft trat, eine Reaktion darauf war. Vielmehr vollzog die Bundesregierung damit als letztes Mitgliedsland der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft nur nach, was in den anderen Ländern längst vorhanden war.

Der Gesetzgeber verzichtete damals noch darauf, die pharmazeutische Industrie zu verpflichten, ihre Produkte auf Wirksamkeit und Sicherheit zu prüfen. Sie mussten nur registriert werden.

Wie Beate Kirk in ihrem 1999 erschienenen Buch „Der Contergan-Fall“ schrieb, gab es bereits Labortechniken, um die Wirkung von chemischen Substanzen auf ungeborenes Leben zu prüfen. Allerdings „führte man die Untersuchungen wohl vor allem aus Kostengründen nur selten durch“.

Erst 15 Jahre später, am 24. August 1976, zog der Gesetzgeber mit einem neuen Arzneimittelgesetz die Konsequenzen aus dem Contergan-Skandal.