Allergiker finden jetzt deutlichere Hinweise auf die 14 häufigsten allergen wirkenden Stoffe wie Gluten, Milcheiweiß oder Nüsse. Sie müssen in der Zutatenliste optisch hervorgehoben werden.

Bei Imitaten wie dem „Analogkäse“ muss der verwendete Ersatzstoff angegeben werden, beim Kunstkäse zum Beispiel pflanzliches Fett. Das Wort Imitat muss nicht genannt sein. Formfleisch muss den Hinweis tragen „aus Fleischstücken zusammengefügt“.

Bei Tiefkühlfleisch und -fleischprodukten sowie bei Fisch muss das Einfrierdatum genannt sein.

Die Pflichtangaben müssen erstmals in einer Mindestschriftgröße gedruckt sein, die die Verbraucherzentrale Hamburg als zu klein kritisiert. Ein kleines „x“ muss 1,2 Millimeter groß sein.

Ab 1. April 2015 muss für frisches oder tiefgekühltes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch die Herkunft angegeben werden.

Ab 13. Dezember 2016 sind Nährwerte wie Fett, Zucker und Salz anzugeben. Allerdings ohne Hinweis, ob der jeweilige Wert als niedrig, mittel oder hoch einzuschätzen ist.