Perlwein ist ein leicht schäumender Wein mit natürlicher oder zugesetzter Kohlensäure aus dem Gärprozess. Er unterliegt nur dem Weingesetz; für ihn muss keine Sektsteuer bezahlt werden. Der bekannteste Perlwein ist der Prosecco aus der italienischen Provinz Treviso.

Schaumwein ist das Standardprodukt. Es unterliegt der Schaumwein-Verordnung und damit auch der Sektsteuer.

Sekt ist ein hochwertiger Schaumwein. Seine Kohlensäure (H2CO3/in Wasser gelöstes CO2) stammt ausschließlich aus dem eigenen Gärprozess; ihm darf CO2 zugesetzt werden. Die nächst höhere Qualität ist der Sekt b. A. (bestimmtes Anbaugebiet). Berühmtester Vertreter: der Champagner, dessen Trauben in der Champagne im Nordosten Frankreichs herangereift sein müssen.

Beim Winzersekt dürfen nur Grundweine aus den Trauben der eigenen Weinberge verwendet werden. Manche deutschen Winzersekte tragen die Bezeichnung Crémant, verbunden mit der Herkunftsregion, etwa Baden Crémant. Die Trauben der Grundweine für Crémants wurden besonders schonend gepresst; in Rheinland-Pfalz dürfen sie nur aus gebietstypischen Rebsorten hergestellt werden.

Der Zuckergehalt bestimmt die verschiedenen Geschmacksstufen beim Sekt, obwohl der Gegenspieler Säure ebenfalls einen Einfluss auf den Geschmack hat. Die Bezeichnung herb/brut steht für null bis maximal zwölf Gramm Zucker pro Liter (g/l). Mehr Zucker enthalten: extra trocken (12–17 g/l), trocken (17–32 g/l), halbtrocken (32–50 g/l), mild (mehr als 50 Gramm).