Songs mit radikalen Parolen wie jetzt von Bushido oder aber kriegsverherrlichende Computerspiele können auf dem Index landen. Macht man sich strafbar, wenn man sie verkauft oder indizierte Musik hört?

Berlin. Immer wieder landen Lieder von Rappern wie jetzt Bushido oder aber die Musik rechtsradikaler Bands auf der Liste der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Der Index wartet im Moment mit weit mehr als 1000 Tonträgern auf. Welche Folgen hat es für ein Buch, eine CD, DVD, Internet-Videos oder Computerspiele, wenn sie indiziert sind? Fragen und Antworten:

Was bringt es, wenn Medien auf dem Index stehen?

Die Indizierung soll Menschen unter 18 Jahren davor schützen, dass sie von radikalen Inhalten negativ beeinflusst werden. Dazu gehören gewaltverherrlichende Inhalte und solche, die Krieg oder den Nationalsozialismus verherrlichen. Auch viele Tonträger und Internetangebote mit pornografischen Inhalten stehen auf der Liste.

Darf man einen Tonträger, der auf dem Index steht, noch verkaufen?

Ja, aber nicht an Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren. Die Indizierung bewirke, dass das entsprechende Medium nur eingeschränkt verbreitet werden dürfe, sagt Elke Monssen-Engberding. Sie ist Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Wenn ein Verkäufer sich nicht daran hält und an Minderjährige verkauft, droht ihm in der Regel eine Geldbuße. Staatsanwaltschaft und Polizei sind für die Kontrolle des Verkaufs zuständig. Erwachsene dürfen Medien, die auf dem Index stehen, weiterhin hören, sehen und kaufen.

Was passiert, wenn Minderjährige indizierte Medien konsumieren?

Der Nutzer – auch wenn er noch unter 18 Jahren ist – wird nicht bestraft. Nur der Anbieter kann entsprechend belangt werden, sofern er mit seinem Verhalten gegen das Jugendschutzgesetz verstößt. Das gilt auch, wenn ein Musikvideo auf dem Index landet und eine Internetplattform es weiterhin für Jugendliche zugänglich macht – und es keine Sperrung gibt. Wenn der Betreiber unbekannt ist, können die Behörden auch anordnen, den betreffenden Inhalt sperren zu lassen.

Müssen Eltern Strafen fürchten, wenn ihr Kind solche Inhalte nutzt?

Nein. Die Eltern haben nur Konsequenzen zu befürchten, wenn deren Kinder ständig mit solchen Inhalten konfrontiert werden und deren Wohl gefährdet ist. Das wäre ein Fall für die Jugendämter.

Kann ein Künstler die Entscheidung, dass sein Lied oder Video auf dem Index steht, juristisch anfechten?

Ja, das geht und passiert auch ab und zu. Dem Künstler stehe eine Klage vor dem Verwaltungsgericht offen, stellt die Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien klar. Das gilt auch für den Vertreiber. Aber das komme schätzungsweise nur zwei- oder dreimal pro Jahr vor.

Kann eine Indizierung wieder aufgehoben werden?

Ja. Dafür muss der Hersteller oder Künstler einen Antrag bei der Bundesprüfstelle stellen. Das geht aber erst nach zehn Jahren. Nach 25 Jahren erlischt die Indizierung automatisch.

Gibt es auch verbotene Inhalte?

Ja, es gibt sogenannte bundesweite Beschlagnahmen. Am häufigsten wird Musik wegen Gewaltverherrlichung oder Volksverhetzung gemäß Paragraf 131 des Strafgesetzbuches beschlagnahmt, sagt Elke Monssen-Engberding. Wenn Medien Unmenschliches und Grausames verherrlichen und gegen die Menschenwürde verstoßen, werden sie verboten. Sie dürfen dann auch nicht weiter verbreitet werden. Sonst drohen Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr.