Persönliche Einträge auf dem sozialen Netzwerk konnten seit 2011 in Werbung verwendet werden. Nutzer können dies jetzt verhindern.

San Francisco. Neuen Schwierigkeiten bei der Werbevermarktung für Facebook. Nutzer können künftig verhindern, dass sie sich in „Sponsored Stories“ als unbezahlte Werbebotschafter wiederfinden, wenn sie beispielsweise ein Produkt oder Unternehmen erwähnen. Das hat das Online-Netzwerk in einem Vergleich zugesagt, mit dem es eine Sammelklage vor einem Gericht in Kalifornien beilegt. Zudem muss Facebook den Nutzern künftig deutlich mitteilen, dass es bestimmte Äußerungen vermarktet. Da die „Sponsored Stories“ als wirksames Werbeinstrument gelten, könnte die Einigung zu empfindlichen Einbußen beim Umsatz führen.

Mit dem Anfang 2011 eingeführten Instrument können Unternehmen im Rahmen von Werbekampagnen bestimmte Facebook-Einträge von Nutzern hervorheben – hauptsächlich wenn diese bei einer Marke oder einem Produkt auf die „Gefällt-mir“-Schaltfläche klicken. Die Einblendung mit Name und Foto des Mitglieds bekommen die jeweiligen Facebook-Freunde prominent angezeigt. Das Unternehmen muss nun in seinen Nutzungsbedingungen auf die Funktion hinweisen und nicht näher beschriebene Mechanismen zur Kontrolle der „Sponsored Stories“ bieten.

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Facebook trägt die Anwaltskosten der Kläger bis zu einer Höhe von zehn Millionen Dollar und spendet weitere zehn Millionen Dollar an nicht-kommerzielle Organisationen. Das Unternehmen hat für die Umsetzung des Vergleichs sechs Monate Zeit.

Facebook-Gründer Mark Zuckerberg hatte persönliche Empfehlungen von Freunden – wie sie mit den gesponsorten Anzeigen gegeben werden - einmal als „heiligen Gral der Werbung“ bezeichnet. Die Einigung erschwert somit die Vermarktung der großen Reichweite des Sozialen Netzwerks. (dpa)