Berlin. Drei mühsame Anläufe waren nötig für das neue WLAN-Gesetz. Nun aber ist der Weg frei für mehr öffentliche Hotspots in Deutschland.

Im dritten Anlauf hat die Bundesregierung am Mittwoch ein neues WLAN-Gesetz auf den Weg gebracht. Damit werde der Weg für mehr offenes WLAN in Deutschland frei gemacht, sagte Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD). Zudem werde damit die Störerhaftung „rechtssicher abgeschafft“.

Bislang konnten Anbieter von öffentlichen Hotspots für Rechtsverstöße Dritter haftbar gemacht werden, wenn diese etwa urheberrechtlich geschützte Inhalte über das Netz tauschten. Kritik kam erneut von dem Digitalverband Bitkom, dem die Änderungen nicht weit genug gehen.

An europäisches Recht angepasst

Der dritte Entwurf des Gesetzes war notwendig geworden, um es europäischem Recht anzupassen. Im September hatte der Europäische Gerichtshof auf Antrag des Landgerichts München in einem Fall geurteilt, bei dem es um Rechtsverstöße in einem öffentlichen WLAN-Hotspot ging.

Der WLAN-Betreiber könne zwar nicht auf Schadenersatz haftbar gemacht werden, urteilten die europäischen Richter. Eine nationale Behörde könne ihm jedoch auftragen, seinen WLAN-Zugang etwa durch ein Passwort zu schützen.

Störerhaftung wird endgültig abgeschafft

Mit dem nun auf den Weg gebrachten Gesetz will die Bundesregierung die sogenannte Störerhaftung endgültig abschaffen. WLAN-Betreiber müssten ihr Netz weder verschlüsseln, noch brauchten sie eine Vorschalt-Seite, sagte Zypries. Damit seien wesentliche Hürden abgeschafft. „Wir erwarten uns davon den entscheidenden Schub für mehr offene WLAN-Hotspots, um im europaweiten Vergleich aufzuholen.“

Von vielen Nutzern könne dies jedoch als „Freibrief“ für Rechtsverletzungen unter dem Deckmantel der Anonymität verstanden werden, kritisierte der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware BIU.

Unbestimmte Rechtsbegriffe und Widersprüchlichkeiten

Dem Digitalverband Bitkom geht die jetzige Ausgestaltung des Gesetzes hingegen nicht weit genug. Das Gesetz schaffe mit unbestimmten Rechtsbegriffen und Widersprüchlichkeiten „ein großes Risiko an Sperranordnungen“. Dass Rechteinhaber von Anbietern bei einem Urheberrechtsverstoß eine Sperrung verlangen können sollen, lehnt auch der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber ANGA ab. (dpa)