Wenn das eigene WLAN von Fremden mitbenutzt wird und sie illegale Inhalte aus dem Internet laden, haftet der Inhaber des Anschlusses.

Mainz. Um sich gefahrlos im World Wide Web bewegen zu können, sollten WLAN-Betreiber ihr drahtloses Netzwerk gegen unerwünschte Mitbenutzer absichern. Denn wenn der Nachbar unbemerkt mitsurft und zum Beispiel Raubkopien herunterlädt, haftet dafür der Anschlussinhaber. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Deshalb sollten Nutzer zum Beispiel das voreingestellte WLAN-Passwort im Router ändern – und zwar so, dass es sich nicht leicht erraten lässt. Der Name des Netzwerks, die sogenannte SSID, wird am besten so gewählt, dass er keine Rückschlüsse auf den Besitzer zulässt. Der Familienname hat darin also zum Beispiel nichts verloren.

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Die meisten Router sind heute schon beim Kauf so eingerichtet, dass sie den WLAN-Zugang verschlüsseln. Trotzdem lohnt es sich, die Einstellungen zu überprüfen. Manche Geräte nutzen zum Beispiel den Angaben nach das leicht überwindbare Protokoll WEP. Sicherer sind die Varianten WPA oder WPA2. (dpa)