"Nicht noch mal!", meint der Richter, wenn er die Strafe zur Bewährung aussetzt. Für den Verurteilten heißt das: Er ist mit einem blauen Auge davon gekommen. Bewährt er sich nicht, geht's in den Knast.

Über die Einhaltung der Bewährungsauflagen wachen vom Gericht eingesetzte Bewährungshelfer. Sie müssen regelmäßig Bericht erstatten, damit der Richter erkennen kann, ob der Verurteilte auf einem guten Weg ist. Sie helfen bei Wohnungs- und Arbeitssuche, ebnen Wege bei Behörden und Verbänden, sind mit Rat und Tat zur Stelle, wenn ihr Proband im "alten Freundeskreis" wieder abzurutschen droht.

Voraussetzung für diesen Beruf als Beamten der Justiz (gehobener Dienst) ist eine abgeschlossene Ausbildung als Diplom-Sozialarbeiter/Sozialpädagoge mit staatlicher Anerkennung. Zum Studium an der Fachhochschule gehören meistens auch ausgedehnte Praktika.

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