Bei Autofahrten außerhalb der EU sollten Deutsche einen internationalen Führerschein dabeihaben. Beantragen kann man ihn für 15 Euro beim Straßenverkehrsamt. Vorlegen muss man dazu den Personalausweis, ein biometrisches Foto und den EU-Führerschein im Scheckkartenformat. Wer einen alten grauen oder rosafarbenen Führerschein hat, muss diesen zuvor umtauschen. Nach der Ausstellung ist der internationale Führerschein drei Jahre gültig.

Empfohlen wird der internationale Führerschein auch für einige Staaten des Kontinents, etwa für Albanien, Moldawien, Russland, die Ukraine und Weißrussland. Verpflichtend ist er in vielen außereuropäischen Ländern wie etwa Brasilien, Namibia, Südafrika oder Singapur. Dort muss er bei einer Kontrolle als Zusatzdokument zum nationalen Führerschein vorgezeigt werden. Als einzelnes Dokument ist er nicht gültig. Nach den jeweiligen nationalen Strafvorschriften ist unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe beim Fahren ohne internationalen Führerschein möglich.

Aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage für die Anerkennung deutscher Führerscheine in den USA empfiehlt der ADAC, den internationalen Führerschein auch dort dabeizuhaben. Nicht benötigt wird der internationale Führerschein in den EU-Staaten sowie in Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz.

Wird der internationale Führerschein im Ausland gestohlen, ist es ratsam, den Diebstahl oder eine Verlust­anzeige bei der Polizei aufzugeben. Wird die Reise nur mit einem deutschen Führerschein fortgesetzt, kann das bei einer Kontrolle unter Umständen Ärger ­geben.