Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Berufstätige auf ihrem Weg zur Arbeit und wieder nach Hause. Dafür darf der Arbeitgeber das Verkehrsmittel aber nicht vorschreiben. Wer also etwa mit Inlineskates den Weg zur täglichen Arbeit in Angriff nehmen will, dürfe das und sei bei einem Wegeunfall gesetzlich unfallversichert. Doch dies gilt grundsätzlich nur für den unmittelbaren Weg. Umwege aus sogenannten eigenwirtschaftlichen Gründen, beispielsweise um Sport zu treiben oder im Supermarkt einzukaufen, werden nicht von der Versicherung abgedeckt.