Autofahrer riskieren ihren Versicherungsschutz, wenn sie zu schnell über eine Bodenschwelle fahren. Dann muss der Versicherer unter Umständen nicht für Schäden aufkommen. Anders sieht es aus, wenn die Schwelle nicht erkennbar war und man mit normaler Geschwindigkeit darüber fährt. Hier liegt ein versicherter Unfall vor, urteilte das Landgericht München II (Az.: 10 O 3458/16).