Ein Reifenhersteller muss seine Kunden nicht davor warnen, dass seine Neureifen unter Umständen auf teurem Granitboden abfärben können. Denn ein solcher Boden ist in Garagen ungewöhnlich. Sind die Reifen ansonsten nach dem aktuellen Stand der Technik hergestellt, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Dies entschied jetzt das Amtsgericht Hannover (Az. 520 C 1372/15).