Bislang darf die Polizei Blutproben bei alkoholisierten Autofahrern nur nach Anordnung eines Richters durchführen lassen. Die Bundesregierung plant nun in einem Paket zur Effizienzsteigerung der Strafverfolgung, diese Vorschrift abzuschaffen. Der Gesetzentwurf wurde bereits im Rechtsausschuss diskutiert und soll demnächst dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt werden.