Wer auf dem Weg zur Arbeit bei einem Unfall zu Schaden gekommen ist, kann die entstandenen Aufwendungen als Werbungskosten in seine Steuererklärung eintragen. Abgesetzt werden können zum Beispiel Abschlepp- und Reparaturkosten für Schäden am Auto. Bei einem Totalschaden berücksichtigt das Finanzamt den verbleibenden buchungsmäßigen Restwert des Fahrzeugs.