Mit dem ersten Januar treten wieder neue Regelungen in Kraft, davon einige, die viele Autofahrer konkret betreffen. Wie der Autoclub ACE berichtet, steigen ab 2017 die Gebühren für die Hauptuntersuchung – je nach Bundesland kostet die HU nun zwischen 35 und knapp 55 Euro – sowie für die Führerschein­prüfung. Die Theorie verteuert sich auf 11,90 Euro, die Praxis kostet 91,50 Euro.

Radfahrer müssen sich ab Januar umorientieren: Galten bisher für sie die Fußgängerampeln, wenn keine Licht­zeichen für Radfahrer an der Kreuzung vorhanden waren, müssen sich Radfahrer nun laut § 37 Absatz 2 StVO nach den Ampeln für Autos richten.

Für die Motorradbranche bringt das neue Jahr strengere Abgasvorschriften mit sich: Ab 2017 gilt die Euro-4-Norm für bestehende Typzulassungen. Diverse ältere Modelle laufen deshalb noch in diesem Jahr aus. Wer auf ein Schnäppchen spekuliert, muss sein neues Motorrad aber noch dieses Jahr zulassen. Auf der Autobahn sind nun regulär Lang-Lkw unterwegs: Der Ende 2016 auslaufende Feldversuch mit den Giga-Linern geht ab 1. Januar in den Normalbetrieb über. Darüber hinaus sind für das kommende Jahr diverse Änderungen bereits in Planung: So sieht ein Gesetzesentwurf Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldbußen für Unfall-Gaffer vor, auch für die Teilnahme an illegalen Rennen kann künftig eine Haftstrafe verhängt werden. Im Rahmen der kommenden Bußgeldreform soll zudem die Handynutzung am Steuer teurer werden: Autofahrer zahlen 100 Euro, Radfahrer 55 Euro. Offiziell verboten werden sollen die Nutzung von Tablets, E-Book-Readern und Videobrillen sowie das Schreiben von Kurznachrichten.