Kombis oder andere Autos mit langem Überhang dürfen beim Parken 70 Zentimeter auf den Bürgersteig ragen. Laut Auto Club Europa (ACE) erlaubt der Gesetzgeber den Parkern diesen Abstand ab Bordsteinkante. Man sollte Passanten etwas Luft lassen, um sie nicht zu behindern. Wenn das Fahrzeug nach vorne auf die Straße ragt, muss der Verkehrsfluss erhalten bleiben.