Kombis oder andere Autos mit langem Überhang dürfen beim Parken 70 Zentimeter auf den Bürgersteig ragen. Laut Auto Club Europa (ACE) erlaubt der Gesetzgeber den Parkern diesen ­Abstand ab Bordsteinkante. Man sollte Passanten etwas Luft lassen, um sie nicht zu behindern. Wenn das Fahrzeug nach vorne auf die Straße ragt, muss der Verkehrsfluss erhalten bleiben.