Wer nach einem Autounfall Hilfe im Haushalt braucht, kann Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben – auch in Form einer Rente. Menschen, die älter als 75 Jahre sind, waren davon bisher oft ausgeschlossen. Die Grenze gilt jedoch nicht mehr, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins – laut Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (Az.: 12 U 996/15).