Viele Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen können nur noch bis Ende Oktober gefahren werden. In den knapp verbleibenden zwei Wochen sollten sich Halter dringend Gedanken über einen Winterstellplatz machen, empfiehlt der TÜV Rheinland. Denn ab 1. November dürfen die diversen Autos, Motorräder, Caravans oder Wohnmobile nicht mehr auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt werden.

Besonders häufig ist bei Saisonkennzeichen die Geltungsdauer 04–10 eingeprägt, von April bis einschließlich Oktober. Außerhalb dieser Periode dürfen Fahrzeuge nur auf privaten Grundstücken abgestellt werden. Wer dies missachtet, muss damit rechnen, dass das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt wird. Außerdem droht ein Bußgeld. Bevor man das Fahrzeug abstellt, empfiehlt der TÜV noch einen Blick auf die HU-Plakette zu werfen. Fällt die Hauptuntersuchung in die nutzungsfreie Zeit, muss man die HU im ersten Monat des nächsten Nutzungszeitraums nachholen. Wird das Fahrzeug über den Winter verkauft, muss der Halter dies umgehend der Zulassungsstelle melden, da Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen rechtlich nicht stillgelegt sind.