Privat oder an einen Händler? Tipps, für wen welche Entscheidung die richtige ist

Jedes Jahr wechseln Millionen von Autos den Besitzer. 2015 wurden laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 7,33 Millionen Autos umgeschrieben, die meisten davon privat. Der Gebrauchtwagenmarkt boomt. Mancher verkauft gerne klassisch an einen Händler, mancher über ein Tageszeitungsinserat oder über eine Onlinebörse. In Deutschland bieten alleine die beiden Portale mobile.de rund 1,6 Millionen und autoscout24.de 1,24 Millionen Autos an. Neu sind Gebrauchtwagen-Ankäufer wie ­wirkaufendeinauto.de.

Aber egal welcher Weg: Gepflegte Autos bringen mehr Geld, eine frische HU-Plakette und ein Gebrauchtwagen-Zertifikat einer neutralen Stelle wie TÜV, GTÜ oder Dekra ebenso. „Wer sein Auto auf einer Onlineplattform inseriert, sollte gute Bilder mitliefern“, rät Constantin Hack vom Auto Club Europa (ACE). Heißt: Die Bilder sollten scharf sein, im Hellen gemacht werden und nicht auf dem Kopf stehen. Aufnahmen von allen Seiten, von Innen-, Koffer- und Motorraum gehören dazu.

Privatpersonen können Gewährleistung ausschließen

„Wer sein Auto schnell und bequem verkaufen will, der wickelt es am einfachsten über einen Händler ab“, sagt Ansgar Klein vom Bundesverband der freien Kfz-Händler BVfK. Nachteil: Der Erlös ist in der Regel geringer als bei einem Privatverkauf. Der sei aber sowieso mühsamer und berge zusätzliche Risiken. Es lohne sich auf jeden Fall, die Angebote zu vergleichen und angebliche Defekte, die ein Interessent entdeckt, nicht sofort zum Anlass zu nehmen, einen niedrigeren Preis zu akzeptieren. „Ein guter Mittelweg ist auch die Vermittlung über einen Händler. Der hat dann weniger Kosten und kein Gewährleistungsrisiko und kann seine Dienste so günstiger kalkulieren“, sagt Klein. Er rät dazu, Geschäfte immer im Beisein eines Zeugen abzuschließen. Ein anerkannter Kaufvertrag wie der vom ADAC sollte sorgfältig ausgefüllt und geprüft werden.

Beim Verkauf müssen Privatleute darauf achten, im Vertrag einvernehmlich die gesetzliche Gewährleistung auszuschließen. Um Ärger zu vermeiden, rät Hack dazu, das Auto abgemeldet zu verkaufen. Sonst zahlt der bisherige Halter weiter die Versicherungen und Steuern oder haftet als Halter für Bußgelder im ruhenden Verkehr. Nach dem Verkauf und der Übergabe sollte die Versicherung und Zulassungsstelle sowie gegebenenfalls der Zoll informiert werden. „Wenn es angemeldet verkauft wird, sollte der Verkäufer mit dem Käufer eine Frist zur Abmeldung abmachen“, rät Hack.

Nichts ist für einen Verkauf wichtiger als ein realistischer Preis. Der Gebrauchtwagenwert lässt sich etwa mit Hilfe der Schwacke-Liste (7,90 Euro) oder der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) ermitteln. Der Händler­einkaufswert liegt aber oft niedriger als der spätere Verkaufswert. „Händler sind Profis, was sich beispielsweise in der Preisverhandlung zeigt“, sagt Hack. Wer einen guten Preis erzielen will, müsse bei Händlern gut verhandeln können. Bei Privatpersonen können unter Umständen höhere Preise erzielt werden. „Will ich das Auto schnell loswerden, kann ich mich direkt an einen Händler wenden. Will ich den besten Preis erzielen, muss ich das Fahrzeug inserieren und gegebenenfalls zu tiefe Preise ausschlagen“, sagt Hack.

Markenhändler bieten den Vorteil einer professionellen Abwicklung durch Experten, eine optische und technische Bewertung und eine mögliche Ablösung laufender Finanzierungen. Hinzu kommt: „Der verkaufte Gebrauchtwagen kann direkt mit einem Neufahrzeug verrechnet werden.“

Plattformen wie wirkaufendeinauto.de nennen schon nach der Eingabe weniger Daten einen ersten Preis. Bei einer Vor-Ort-Besichtigung gibt es dann den endgültigen Ankaufspreis. Dieser liegt aber oft unter dem ersten Onlinewert, so Koppelmann. Vorteil: Die Formalitäten werden vom Verkaufsteam abgewickelt, die Bezahlung erfolgt rasch. Allerdings variieren die Preise stark und bilden nicht immer den bestmöglichen Erlös ab – Geld, das womöglich für die geplante Neuanschaffung fehlt.