Bei manchen angeblich spannenden Sachverhalten geht es letztlich nur um heiße Luft. Das wissen erfahrene Zeitungsleser – vor allem, wenn sie öfters mal blätternd auf dem Boulevard unterwegs sind.

    Der Inhalt dieser kleinen Glosse ist auch ziemlicher Nonsens, es gibt allerdings einen ernsthaften Hintergrund. Und der ist keineswegs nur lachhaft.
    Es geht um Mercedes und ein Extra, welches dieser Hersteller schon ziemlich lange in seinen Cabriolets verbaut: den Nackenfön, der anstelle des mit den 80er-Jahren zu Grabe getragenen Nackenspoilers (auch Vokuhila genannt) für einen warmen Hals bei kühlem Wind sorgen soll. Der den Hals umschmeichelnde Pustefix hört auf den Namen „Airscarf“ (in etwa: Luftschal) und darf seit vergangener Woche nicht mehr verkauft werden. Grund ist ein Patentrechtsstreit, in dem der Bundesgerichtshof zuungunsten des Autobauers entschieden hat.

    Das Urteil, das die Auslieferung des Föns bei empfindlicher Geldstrafe verbietet, kommt zur Unzeit für Neukunden: Schließlich ist gerade überhaupt keine Schalsaison. Wie soll man denn jetzt an ein auf Polster und Outfit gleichermaßen abgestimmtes Halstuch kommen, will man keine Erkältung riskieren?

    Statt nun einfach jedem mit „Airscarf“ bestelltem Cabrio ein Gratis-„Scarfscarf“, also ein Halstuch, beizulegen, bis der Patentschutz Ende des Jahres ausläuft, könnte man bei Mercedes auch mal kreativ werden. Zum Beispiel indem man eine internetgestützte Beifahrerbörse ins Leben ruft: Wer Lust hat, sich als Co-Pilot
    in teuren, offenen Mercedes-Gefährten durch die Landschaft kutschieren zu lassen und zugleich bereit ist, dem Fahrer unterwegs mit einem 12-Volt-Föhn den „Airscarf“ zu machen, der kann sich dort registrieren lassen – spätere Heirat nicht ausgeschlossen. Oder ist diese Idee nur heiße Luft?