Wer beim Überholen auf der Autobahn nicht auf nachfolgende Fahrzeuge achtet und andere gefährdet, haftet im Zweifel bei einem Auffahrunfall. Das lässt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Rostock schließen (Az.: 5 U 67/14). Im verhandelten Fall wollte ein Autofahrer auf die linke Spur wechseln, um einen anderen Wagen zu überholen. Ein nachfolgendes Auto fuhr dadurch auf den Überholenden auf.