Karenz, Verjährung, Verwarngeld: Wissenswertes rund um denTempoverstoß

Ein kurzes, grelles Licht, der Schreck, der Blick auf den Tacho und die Erkenntnis: Man ist von einem Blitzer erwischt worden. Der Bescheid kommt oft erst Wochen später. Was Autofahrer dazu wissen sollten:

Angebot der Behörde

Bescheide mit einem Verwarngeld (unter 60 Euro) seien ein Angebot der Behörde zur Verfahrensverkürzung, sagt Frank Häcker, Verkehrsrechts­experte aus Aschaffenburg. „Darauf muss man nicht antworten, wenn man damit nicht einverstanden ist, selbst wenn auf dem Dokument eine Frist von einer Woche steht.“

Allerdings kommt bei Ignorieren des Briefes sehr wahrscheinlich irgendwann ein Bußgeld­bescheid, der neben dem Verwarngeld noch eine Ver­fahrensgebühr von ­mindestens 25 Euro draufschlägt. Gegen diesen Bescheid kann der Autofahrer dann ­innerhalb von zwei Wochen schriftlich per Fax oder auch per Brief Einspruch ein­legen.

Verjährungszeit von Blitzervergehen

Die Verjährungszeit von Tempolimitverstößen beträgt drei Monate. „So lange hat die Polizei Zeit, um den Fahrer zu ermitteln“, sagt Häcker, der in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltverein (DAV) tätig ist. Dafür sei der Eintrag in der Akte maßgeblich und nicht der Zeitpunkt, an dem die Benachrichtigung an den Fahrer geschickt wurde. „Wenn man nur Halter war und nicht gefahren ist, muss die Polizei im Zweifel den Fahrer ermitteln.“

Karenzen überprüfen

Manchmal entscheiden nur wenige km/h darüber, ob es ein Fahrverbot gibt oder nicht. Bei standardisierten Verfahren wie Starenkästen oder Laserpistolen sind Karenzen von drei bis fünf Prozent schon eingerechnet. Bei nicht standardisierten Verfahren, zu denen zum Beispiel Videoaufnahmen hinterherfahrender Polizeifahrzeuge zählen, hängt die Karenz von verschiedenen Faktoren ab, erläutert der Experte. Wie groß war der Abstand zwischen den Autos? Wann wurde der Tacho der Polizeiwagen zuletzt geeicht? Die Karenz beträgt in diesen Fällen bis zu 20 Prozent. „Allgemein kann man mit der Über­prüfung der angewandten Verfahren die Karenz manchmal noch so weit drücken, dass der Fahrer um mö­g­liche Punkte oder Fahrverbote ­herumkommt.“ Das lohnt sich aber in der Regel nur, wenn es um sehr geringe Temponuancen geht.

Verschonter Autofahrer

Mitunter ist man geblitzt worden, doch es kommt kein Bescheid. Dann hat man unter Umständen von der sogenannten Opportunitätstoleranz profitiert, erklärt Häcker. Ansonsten muss der Autofahrer zahlen. So kostet eine Übertretung von 10 km/h außerorts 10 Euro, innerorts 15 Euro. 11 bis 15 km/h zu viel bedeuten 20 (25) Euro, bis 20 km/h
30 (35) Euro. Wer mehr als 21 km/h zu schnell fährt, muss schon 70 (80) Euro berappen und bekommt einen Punkt. Fahrverbot droht ab 31 km/h innerorts, ab 41 km/h außerorts, 120 (160) Euro kommen hinzu. Wer zweimal binnen eines Jahres geblitzt wird, ist schon ab 26 km/h zu viel vom Fahrverbot bedroht. Bei mehr als 70 km/h werden 600 (680) Euro fällig, es warten zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.