Alkohol am Steuer kann den Vollkaskoschutz kosten: Schon ab 0,3 Promille darf die Versicherung Leistungen kürzen. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Zeigt jemand bei Werten zwischen 0,3 und unter 1,1 Promille unsichere Fahrweisen und fährt Schlangenlinien, sind diese Ausfallerscheinungen nicht nur strafbar. Auch der Versicherungsschutz kann eingeschränkt werden. Um wie viel, hängt von Promillewert und Einzelfall ab.