Vor allem Innenstadt-Händler lieben sie: die Parkscheibe. Kunden können mit dem Auto einerseits direkt in Ladennähe halten, das Zeitlimit verhindert andererseits ein Dauerblockieren des Stellplatzes.

Eingestellt wird nicht die aktuelle Zeit. Stattdessen darf zur nächsten halben Stunde aufgerundet werden. Der Zeiger muss dabei genau auf den Markierungsstreifen der Zeitskala zeigen, sonst können übellaunige Verkehrsüberwacher ein Bußgeld verhängen. Verboten ist das Nachstellen der Parkscheibe. Weiterdrehen darf man die Skala nur, wenn man das Auto tatsächlich bewegt. Und zwar so weit, dass aus juristischer Sicht ein „neuer Parkvorgang“ eingeleitet wird.

Abgelegt werden muss die Parkscheibe nicht zwangsläufig hinter der Windschutzscheibe. Entscheidend ist, dass ein Kontrolleur sie sehen kann. Gültig sind übrigens nur die genormten blau-weißen Parkscheiben in der Größe 11 mal 15 Zentimeter. Nicht erlaubt: ein simpler Zettel mit der Ankunftszeit als Parkscheiben-Ersatz.