Warum gibt es eigentlich keine Verkehrsregeln für den Innenraum des Autos? Sonst ist alles so minutiös geregelt, wie sich das nur ein im besten Futter stehender deutscher Amtsschimmel ausdenken kann. Gut, Gepäck muss man so verstauen, dass aus dem 48 Kilogramm schweren Rollkoffer – den die bessere Hälfte in Erwartung sämtlicher Wetterlagen zwischen Death Valley (Kalifornien) und Wright Valley (Antarktis) für den Wochenendurlaub gepackt hat –, dass aus diesem also im Fall einer Vollbremsung kein Geschoss wird, welches Lärmschutzwände und Brückenpfeiler mühelos durchschlägt.

Aber die Sitzordnung, die ist völlig unterreguliert: Im Normalfall stehen in einem Automobil zwischen zwei und neun Sitzplätzen zur Verfügung, von denen aber nur einer fest vergeben ist. Nämlich der Beifahrersitz. Dort nimmt immer derjenige Platz, der – bei längeren Nachtfahrten – fest zugesagt hatte, den Fahrer zu unterhalten, der aber trotzdem zuverlässig nach fünf Minuten einschläft. Oder aber die Person, die zwar selbst nicht im Besitz eines Führerscheines ist. Dafür aber umso genauer weiß, was man alles anders machen könnte, warum die bessere Hälfte jetzt lieber links statt rechts abgebogen wäre, dass sie gerade 30 km/h zu langsam (in der Spielstraße) oder mindestens 50 km/h zu schnell (auf der Autobahn) fährt.

Der Sammelband Straßenverkehrsrecht umfasst schon jetzt 617 Seiten, da sollte es doch kein Problem sein, irgendwo eine kleine Verordnung unterzubringen, die das Durcheinanderbringen, Einschlafenlassen und Verärgern des Fahrzeugführers mit dem Aussetzen auf der nächsten Autobahnraststätte bestraft.