Das Problem ist die Einleitung von Stoffen in das Grundwasser. Sinnvoller ist die Fahrt zur Waschanlage. Geldbuße bis zu 1000 Euro.

Die meisten Autobesitzer legen Wert auf eine regelmäßige Wäsche ihres Fahrzeugs – aber die zum Teil hohen Preise der Waschanlagen verführen manche dazu, selbst Hand anzulegen. Das ist jedoch nur bedingt möglich. Es gibt in Deutschland zwar kein explizites Verbot, sein Auto „vor der Haustür“ zu waschen. Erlaubt ist es deshalb aber noch lange nicht.

Das Problem ist die Einleitung von Stoffen in das Grundwasser. Der Bund hat im Wasserhaushaltsgesetz einen Rahmen definiert, was die Einleitung von Stoffen in das Grundwasser angeht. Denn auch wenn das Auto nur mit Wasser abgespritzt wird, werden Treib- und Schmierstoffreste vom Auto abgespült, die das Grundwasser verunreinigen können. Deshalb ist das Waschen auf unbefestigtem Grund, also auf der Wiese oder einem Schotterplatz, wo das Wasser nicht in einen Kanal abfließt, sondern versickert, nicht erlaubt.

Was darüber hinaus gestattet ist oder nicht, geben die Kommunen vor, die für die ordnungsgemäße Wasserver- und Abwasserentsorgung verantwortlich sind. In vielen Gemeinden wird mittlerweile das Waschen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen, aber auch privaten Grundstücken untersagt, zum Beispiel in Köln, wo die Zuwiderhandlung mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet wird. Generell ist es umweltfreundlicher, das Auto in Waschanlagen oder auf eingerichteten Waschplätzen zu säubern. Denn dort ist eine Abwasserbehandlungsanlage vorhanden. Über eine Kreislaufführung, bei der das Wasser gereinigt und dann wiederverwendet wird, wird außerdem ein sparsamer Wasserverbrauch gewährleistet.