Unfallfreies Fahren im Dienstwagen kann sich auch privat lohnen. Arbeitnehmer können crashfreie Firmenautojahre unter Umständen auf die Schadenfreiheitsklassen ihrer privaten Kfz-Versicherung anrechnen lassen – sowohl für die Haftpflicht als auch für die Kasko. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) hin.

Ruhen die privaten Schadenfreiheitsklassen, weil neben dem Dienstwagen gerade kein anderes Auto genutzt wird, sind laut ACE bis zu sieben Jahre unfallfreies Dienstwagenfahren anrechenbar, sobald das Firmenauto wieder abgegeben worden ist. Letztlich sei es aber immer Verhandlungssache, wie viele Jahre die private Autoversicherung tatsächlich anerkennt. Grundvoraussetzung für die Anrechenbarkeit ist, dass das Firmenauto mindestens 150 Tage im Jahr genutzt wird. Es ist manchmal auch möglich, die eigenen Schadenfreiheitsklassen mit in die Firma zu bringen, wenn man einen Dienstwagen bekommt.