Wer unter Bäumen parkt, trägt immer ein gewisses Risiko selbst. Doch die Verkehrssicherungspflicht von Gemeinden geht mitunter recht weit. Fällt der Ast eines städtischen Baumes auf ein Auto, kann es sich für den Halter lohnen, gegen die Stadt gerichtlich vorzugehen, um seinen Schaden ersetzt zu bekommen, wie ein aktueller Fall zeigt.

Das Oberlandesgericht Hamm hat nun die Stadt Dortmund zu knapp 5000 Euro Schadenersatz verurteilt. Sie habe die Stabilität eines Baumes unzureichend kontrolliert, von dem ein Ast auf den Mercedes des Klägers gefallen sei.

In der Regel genügt hierfür eine regelmäßige Sichtprüfung, die die Stadt auch durchführen lassen hatte. Die Kontrolle sei jedoch in diesem Fall nicht ausreichend gewesen.

Ein Sachverständiger hatte nämlich im Rahmen des Verfahrens festgestellt, dass der Baum, eine Linde, gefährdet gewesen sei – unter anderem, weil sie an ihrem Standort besonders dem Wind ausgeliefert sei, eine sehr kopflastige Krone habe, eine überdurchschnittliche Menge an Totholz und einen Stammschaden aufweise (OG Hamm, Az.: 11 U 57/13).