Acht Wochen Lieferzeit sind beim Neuwagenkauf keine Seltenheit – je nach Modell können es aber bis zu 48 sein. Das hat laut der Zeitschrift „Auto Straßenverkehr“ (Ausgabe 20/2014) eine Auswertung des Marktbeobachters meinauto.de ergeben. Ganz vermeiden lässt sich die Wartezeit nicht. Käufer sollten aber vorsorgen, um später Ansprüche geltend machen zu können. Zwar sicherten die Händler fast nie einen verbindlichen Liefertermin zu, sagt Silvia Schattenkirchner, Rechtsexpertin vom ADAC. „Dennoch ist es sinnvoll, in den Vertrag aufzunehmen, wann das Auto konkret geliefert wird.“

Dabei sollte man sich mindestens auf die Kalenderwoche festlegen. Bis man als Käufer Ansprüche geltend machen kann, dauert es bei einer solchen Vereinbarung etwas. Um sechs Wochen dürfe der Händler die Frist zunächst überschreiten, so Schattenkirchner. Dann müsse der Käufer eine weitere Frist setzen, die üblicherweise bei zwei Wochen liegt. „Erst danach kann man Schadenersatz geltend machen oder vom Kaufvertrag zurücktreten“, sagt die ADAC-Expertin. Voraussetzung für den Schadenersatz ist, dass dem Käufer ein Schaden entstanden ist. Der könne beispielsweise in den Kosten für einen Mietwagen liegen, die Notwendigkeit müsse man jedoch nachweisen.