Nach Unfällen schnell und richtig handeln. Vorschrift sind Warnweste und Hilfsmaterial

Mit rund 2,4 Millionen Straßenverkehrsunfällen war 2013 das unfallreichste Jahr seit der Wiedervereinigung Deutschlands. Bei mehr als 290.000 Unfällen kamen Personen zu Schaden. Verletzte brauchen vor Ort schnelle Hilfe. Aber viele potenzielle Helfer trauen sich nicht oder haben Angst, von anderen Autofahrern übersehen und angefahren zu werden. Dabei ist eindeutig geregelt, was zu tun ist. Hilfsmaterial findet sich im Verbandskasten, wenn der ordentlich gepflegt ist.

Jeder Verkehrsteilnehmer ist dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Wer das nicht beherzigt, dem droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe, teilt die Versicherungsgesellschaft Zurich mit. Angst muss man keine haben, denn Fehler, die man eventuell bei der Ersten Hilfe macht, werden nicht geahndet.

Empfehlenswert ist ein Blick in den Verbandskasten im Auto. Seit Jahresbeginn gilt für Verbandskästen eine geänderte DIN-Norm. Neu aufgenommen wurde ein Pflasterset (14-teilig) mit zugeschnittenen Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbänden. Zum weiteren Pflichtinhalt neuer Verbandskästen gehören außerdem zwei Hautreinigungstücher. Sie sind für die Reinigung unverletzter Hautpartien vorgesehen. Ebenfalls neu ist ein Verbandspäckchen in Kindergröße. DIN-gerechtes Verbandsmaterial erhält man in der Apotheke. Seit Juli dieses Jahres gehört auch eine Warnweste in jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug. Das Verbandsmaterial hat übrigens ein Verfallsdatum und sollte gegebenenfalls ausgewechselt werden.